Im Rahmen eines Mandatsverhältnisses zwischen einem (meldepflichtigen) Steuerpflichtigen iSd EU-MPfG und dessen Parteienvertreter, der auf den ersten Blick keinen direkten Bezug zu steuer- oder finanzrechtlichen Angelegenheiten seines Mandanten hat, könnte der Intermediärsbegriff des EU-MPfG in der Praxis dennoch zu unerwünschten Folgen führen. Dieser Beitrag widmet sich neuartigen und folgenreichen Abgrenzungsfragen in der Beraterpraxis
mehr sehenDas EU-MPfG normiert eine Meldepflicht für potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Die flankierende Strafbestimmung findet sich in § 49c FinStrG, der fehlende bzw unvollständige Meldungen als Finanzordnungswidrigkeit unter Strafe stellt. Diese wird im Falle des vorsätzlichen Handels (§ 49c Abs 2) mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € und bei grober Fahrlässigkeit von bis zu 25.000 € geahndet (§ 49c Abs 3). § 49c Abs 4 FinStrG schließt die Anwendung der Selbstanzeige aus.
mehr sehenDie hauseigene Bank eines namhaften deutschen Automobilherstellers bietet beim Kauf eines Kfz aus dem Portfolio des Konzerns ein Gesamtpaket bestehend aus Finanzierung sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sowohl für Konsumenten als auch Unternehmer an. Die AVB der Vollkaskoversicherung enthalten eine Klausel, wonach bei unterjähriger Kündigung eine sog "Kasko-Kurzprämie" als Entschädigung für den Versicherer vorgesehen ist. Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIvbr20220405
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